Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf: die anwaltliche Prüfung steht aus.
Dieser Text ist vollständig und gilt für Verträge, die ab sofort geschlossen werden. Er wurde jedoch noch nicht anwaltlich geprüft. Sobald die geprüfte Fassung vorliegt, ersetzen wir ihn und teilen Änderungen den bestehenden Kunden nach § 15 mit.
Stand: 16. September 2026.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließlich Unternehmer
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Recruiting Jet“ zwischen der Scaleasy LLC, 75 E 3rd St, Sheridan, WY 82801, USA, vertreten durch Maximilian Schwab, Sole Member (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine webbasierte Software zur Verfügung, die öffentlich zugängliche Stellenanzeigen aus externen Quellen zusammenführt, sie Unternehmen zuordnet und dem Kunden zur Recherche von Geschäftskontakten bereitstellt (Software as a Service).
(2) Die Software wird nicht an den Kunden übergeben oder überlassen. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung über das Internet. Ein Anspruch auf Erwerb, Herausgabe oder Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
(3) Der Vertrag umfasst keine Erfolgs- oder Vermittlungsleistung. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software und der darin enthaltenen Daten, nicht das Zustandekommen von Geschäftsabschlüssen des Kunden.
§ 3 Produktphase, Beschaffenheit der Daten
(1) Die Software befindet sich in einer frühen Produktphase. Funktionen können sich ändern, ergänzt oder entfernt werden. Der Anbieter weist hierauf gesondert hin.
(2) Die in der Software angezeigten Daten stammen aus externen Quellen, unter anderem aus der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie aus weiteren öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Unternehmenswebseiten. Sie werden automatisiert erhoben, zusammengeführt und aufbereitet.
(3) Der Anbieter sichert weder Vollständigkeit noch Richtigkeit, Aktualität oder dauerhafte Verfügbarkeit dieser Daten zu. Insbesondere gilt:
- Stellenanzeigen können zum Zeitpunkt des Abrufs bereits besetzt oder zurückgezogen sein.
- Ansprechpartner, Rufnummern und E-Mail-Adressen werden automatisiert aus Texten erkannt. Eine Zuordnung kann unzutreffend sein.
- Der Umfang der verfügbaren Quellen kann sich ändern, wenn eine Quelle ihre Bereitstellung einstellt oder ihre Bedingungen ändert.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Daten vor ihrer geschäftlichen Verwendung auf Plausibilität zu prüfen. Das gilt besonders vor einer telefonischen Kontaktaufnahme.
§ 4 Vertragsschluss, Testzugang
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bestellvorgang über die abschließende, kostenpflichtige Schaltfläche des Zahlungsdienstleisters abschließt. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters in Textform oder mit der Bereitstellung des Zugangs zustande.
(3) Testzugang. Der Anbieter kann Interessenten einen befristeten Testzugang mit einem begrenzten Abrufkontingent einräumen. Dauer und Kontingent ergeben sich aus der Einladung oder, beim selbst gestarteten Testzugang, aus den Angaben auf der Startseite des Testzugangs. Ein Anspruch auf einen Testzugang besteht nicht.
(4) Ein Testzugang ist unentgeltlich. Es wird kein Zahlungsmittel verlangt und keines hinterlegt. Er geht in keinem Fall automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über und endet mit Ablauf der eingeräumten Frist, ohne dass eine Zahlung fällig wird und ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 5 Leistungsumfang der Pakete, Abrufkontingente
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket. Maßgeblich sind die Angaben auf der Preisseite zum Zeitpunkt der Bestellung. Zum Stand dieser Bedingungen gilt:
| Paket | monatlich | jährlich, je Monat | Abrufe je Monat | Abrufe je Tag |
|---|---|---|---|---|
| Start | 149 € | 124 € | 500 | 50 |
| Pro | 249 € | 199 € | 1.500 | 150 |
| Agentur | 449 € | 359 € | 4.000 | 400 |
Alle Beträge sind Endpreise. Zur Umsatzsteuer siehe § 9.
(2) Ein Abruf entspricht einem Token. Tokens sind die interne Recheneinheit für kontingentierte Leistungen, insbesondere für die Ermittlung von Ansprechpartnern zu einem Unternehmen. Bei der Ermittlung von Ansprechpartnern wird ein Abruf nur abgezogen, wenn mindestens ein Ansprechpartner gefunden wird; eine ergebnislose Suche ist kostenfrei.
(3) Das monatliche Kontingent verfällt. Es wird zum jeweiligen Abrechnungstag neu gesetzt und nicht in den Folgemonat übertragen. Nicht genutzte Abrufe des Vormonats gehen ersatzlos unter.
(4) Der Tagesdeckel begrenzt die Zahl der Abrufe je Kalendertag unabhängig vom verbleibenden Kontingent. Er dient dem Schutz der Infrastruktur und der Quellen vor übermäßiger Beanspruchung.
(5) Zusätzliche Abrufe können jederzeit hinzugebucht werden. Zum Stand dieser Bedingungen: 100 Abrufe für 12 €. Hinzugebuchte Abrufe verfallen nicht monatlich; sie werden erst verbraucht, wenn das monatliche Kontingent aufgebraucht ist. Für ihr Schicksal bei Vertragsende gilt § 11.
(6) Der Zugang ist auf einen Kunden bezogen; eine getrennte Nutzerverwaltung mit mehreren Zugängen besteht derzeit nicht. Angaben zur geeigneten Teamgröße sind unverbindliche Richtwerte.
§ 6 Einzelvereinbarung, Leistungsdeckel
(1) Der Anbieter kann mit dem Kunden ein individuell vereinbartes Paket („Einzelvereinbarung“) schließen. Preis, monatliches Kontingent und Tagesdeckel ergeben sich aus der Einzelvereinbarung.
(2) Leistungsdeckel. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind im Paket Abrufe im Gegenwert von bis zu 150 € pro Monat enthalten. Darüber hinausgehende Abrufe werden nach Verbrauch abgerechnet. Zum Stand dieser Bedingungen entspricht dieser Gegenwert 1.250 Abrufen.
(3) Klarstellung: Absatz 2 begrenzt die geschuldete Leistung, nicht die vom Kunden zu tragenden Kosten. Ein Kostendeckel wird ausdrücklich nicht vereinbart. Übersteigt die Nutzung den Leistungsdeckel, entsteht kein Anspruch auf unentgeltliche Weiternutzung; weitere Abrufe werden nach dem jeweils geltenden Preis für zusätzliche Abrufe berechnet.
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Software nach dem Stand der Technik bereit und ist um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird angesichts der frühen Produktphase ausdrücklich nicht zugesagt.
(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Planbare Arbeiten, die zu einer längeren Unterbrechung führen, kündigt er nach Möglichkeit vorab in Textform oder in der Anwendung an.
(3) Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen, begründen keine Ansprüche des Kunden. Dazu zählen insbesondere Ausfälle von Datenquellen Dritter, von Netzbetreibern oder von Infrastrukturdienstleistern sowie Ereignisse höherer Gewalt.
§ 8 Preise, Zahlung, Zahlungsdienstleister
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Preisseite ausgewiesenen Preise.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd. Mit der Bestellung erkennt der Kunde an, dass die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an Stripe übermittelt werden. Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungsdaten.
(3) Das Entgelt ist im Voraus fällig: bei monatlicher Zahlweise zu Beginn des jeweiligen Monats, bei jährlicher Zahlweise zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres.
(4) Zahlungsverzug. Scheitert eine Abbuchung, wiederholt der Zahlungsdienstleister den Einzug automatisiert. Der Anbieter gewährt dem Kunden ab dem ersten Fehlschlag eine Kulanzfrist von sieben Tagen, während der der Zugang bestehen bleibt. Nach fruchtlosem Ablauf ist der Anbieter berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts für den gesperrten Zeitraum bleibt unberührt.
(5) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Umsatzsteuer
(1) Alle Preisangaben sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht in der Rechnung ausgewiesen.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
§ 10 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
(1) Der Vertrag wird je nach gewählter Zahlweise mit einer Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr geschlossen.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, wenn er nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird.
(3) Der Kunde kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen. Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal in den Einstellungen oder in Textform an die im Impressum genannte Adresse. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.
(4) Nach einer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit bestehen. Eine anteilige Rückerstattung für den verbleibenden Zeitraum erfolgt nicht.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
§ 11 Guthaben bei Vertragsende
(1) Das monatliche Inklusiv-Kontingent verfällt mit dem Ende des Vertrages (§ 5 Abs. 3).
(2) Hinzugekaufte Abrufe (§ 5 Abs. 5), die bei Vertragsende nicht verbraucht sind, bleiben dem Kunden zwölf Monate ab Vertragsende erhalten. Nimmt der Kunde den Vertrag innerhalb dieser Frist wieder auf, stehen ihm diese Abrufe erneut zur Verfügung.
(3) Nach Ablauf der Frist verfallen hinzugekaufte Abrufe ersatzlos. Eine Auszahlung oder Erstattung nicht verbrauchter Abrufe erfolgt nicht.
§ 12 Pflichten des Kunden bei der Verwendung der Daten
(1) Zweckbindung. Die über die Software bereitgestellten Kontaktdaten sind ausschließlich für die geschäftliche Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen bestimmt. Eine Verwendung zu privaten Zwecken, zu Zwecken der Direktwerbung gegenüber Verbrauchern oder zu anderen als geschäftlichen Zwecken ist untersagt.
(2) Werbliche Ansprache. Der Kunde ist für die Zulässigkeit jeder von ihm veranlassten Kontaktaufnahme selbst verantwortlich. Er beachtet insbesondere die Anforderungen des § 7 UWG, namentlich das Erfordernis einer Einwilligung bei Telefonwerbung sowie bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post. Der Anbieter holt keine Einwilligungen ein und stellt keine bereit. Er erteilt keine Auskunft darüber, ob eine Kontaktaufnahme im Einzelfall zulässig ist.
(3) Kein Weiterverkauf, keine Weitergabe. Der Kunde darf die über die Software bezogenen Daten weder ganz noch teilweise
- an Dritte verkaufen, vermieten, verleihen oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen,
- zum Aufbau eigener oder fremder Adress- oder Datenbestände verwenden, die Dritten zugänglich gemacht werden,
- öffentlich zugänglich machen oder veröffentlichen.
Die Nutzung durch eigene Mitarbeiter des Kunden im Rahmen des Vertragszwecks bleibt zulässig.
(4) Datenschutzrechtliche Eigenverantwortung. Der Kunde ist für die Verarbeitung der bezogenen Daten in seinem eigenen Verantwortungsbereich datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er erfüllt insbesondere die ihn treffenden Informationspflichten und Betroffenenrechte.
(5) Keine automatisierte Massenabfrage. Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die über die bestimmungsgemäße Bedienung der Anwendung hinausgeht, insbesondere den automatisierten Abruf von Inhalten außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen.
(6) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus diesem Paragraphen beruhen. Das gilt auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Rechte an der Software und an den Daten
(1) Alle Rechte an der Software, ihrer Aufbereitung und der Zusammenstellung der Daten verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält das Recht, die im Rahmen seines Kontingents abgerufenen Daten für die in § 12 Abs. 1 genannten Zwecke zu nutzen. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt.
(3) Der Kunde darf abgerufene Daten für eigene Zwecke exportieren und in seinem eigenen CRM-System speichern. § 12 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Daten vertraut hat, richtet sich nach § 3. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nicht übernommen.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde eine ihm zumutbare Datensicherung unterlassen hat.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
§ 16 Preisänderungen
(1) Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gelten für die gesamte laufende Vertragslaufzeit unverändert.
(2) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit ändern. Er teilt die Änderung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt in Textform mit.
(3) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen. Kündigt er nicht, gilt der geänderte Preis ab der Verlängerungslaufzeit. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Entwurf, anwaltlich nicht geprüft. Stand: 16. September 2026. Ergänzend gelten unsere Datenschutzerklärung und die Angaben zum Widerrufsrecht.